Der Anruf am Arbeitsplatz

31. Oktober 2023 Christian Bräuer

Der Anruf am Arbeitsplatz

Der Kampf um die besten Mitarbeiter ist hart – und manchmal unfair. Gehen Headhunter im eigenen Unternehmen auf die Suche, wünscht man den Anrufenden gerne die Pest an den Hals und möchte rechtliche Schritte einleiten.

Doch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Headhunter Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz anrufen, um sie abzuwerben. Nach dem Grundsatzurteil (AZ: i ZR 221/01) ist solch ein Abwerbeversuch nicht wettbewerbswidrig.

Der Anruf muss sich allerdings darauf beschränken, das Interesse des Angerufenen festzustellen, die Stelle kurz zu umschreiben und gegebenenfalls eine Fortsetzung des Gesprächs außerhalb des Arbeitsplatzes zu verabreden.

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Christian Bräuer

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