Gegenangebot bei Kündigung

30. Oktober 2023 Christian Bräuer

Gegenangebot bei Kündigung

Wir erleben es immer mal wieder: Ein Kandidat hat sich für einen Wechsel zu einem unserer Mandanten entschieden. Auf die Ankündigung beim aktuellen Arbeitgeber folgen dann unterschiedliche Reaktionen.

Vom beglückwünscht bis zum verdammt werden, ist die Spanne an Feedback relativ groß. Was meistens nicht lange auf sich warten lässt, ist ein Gegenangebot, um die Kündigung doch noch zu verhindern.

👉 Ein Gegenangebot annehmen oder ablehnen?
Wenn man nicht ganz bewusst ein Jobangebot nutzt, um beim aktuellen Chef Druck auszuüben (Entweder weil man sich nicht traut, nach verbesserten (monetären) Arbeitsbedingungen zu fragen oder der Arbeitgeber es versäumt hat, endlich die Leistung entsprechend zu würdigen), ist das Gegenangebot aller Ehren wert, jedoch für den Mitarbeiter mit Risiken verbunden.

1. Der Arbeitgeber hat es bis zuletzt versäumt, die Leistung entsprechend anzuerkennen. Lässt sich ein Arbeitnehmer durch das Gegenangebot umstimmen, so wird es vermutlich wieder bis zum nächsten „Pistole auf die Brust setzen“ dauern, bis man sich weiter bei dem aktuellen Arbeitgeber verbessern kann.

2. Der Arbeitgeber ist durch die Kündigung geschockt und greift in seiner Not tiefer in die Schatzkiste, als dieser vielleicht initial wollte. Nach dem die Kündigung vom Tisch ist, kann es vorkommen, dass auch die Zusagen für die Verbesserungen (zumindest zum Teil und vorerst) vom Tisch sind.

3. Bewegt man sich in einer festen Branche – wie in unserer tollen SHK/TGA-Branche – und sagt nach einer mündlichen/vertraglichen Zusage aufgrund des Gegenangebotes des aktuellen Arbeitgebers doch noch den Wechsel ab, so kann die plötzliche Absage dazu führen, dass sich der Wortbruch auch bei anderen Unternehmen herumspricht und zukünftigen geschäftlichen Aktivitäten (irgendwann) im Wege stehen.

Der Wechselwunsch kam nicht von ungefähr. Dafür gab es vermutlich mehrere gute Gründe, die in der Regel nur kurzfristig durch das Gegenangebot gelöst werden. Verflacht die Charmoffensive des Chefs nach einigen Monaten wieder, muss man sich nicht wundern, wieder vor den gleichen Problemen beim Arbeitgeber zu stehen.

X

Christian Bräuer

Geschäftsführer

+49 (0) 151-21122404

Sprechen Sie uns an!