Gehaltsverhandlungen im Bewerbungsverfahren

6. November 2023 Christian Bräuer

Gehaltsverhandlungen im Bewerbungsverfahren

Die monetären Rahmenbedingungen sind ein häufiger Grund, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zusammenkommen. Doch wann klärt man dieses essentielle Thema im Prozess?

Grundsätzlich kann man schon bei der Stellenausschreibung die zu erwartende Range an Vergütung öffentlich angeben – auf diversen Jobbörsen kommt das heute schon sehr häufig zum Einsatz (in Österreich ist es übrigens seit 2011 Pflicht das Zielgehalt in Jobinseraten anzugeben). Dadurch können sich Arbeitgeber aber in manchen Fällen die Chance nehmen, bei sehr interessanten Bewerbern zum Zug zu kommen. Man kann dann halt nicht mehr die Schatztruhe aufmachen, wenn sich ein vielversprechender Kandidat nicht bewirbt.

👉 In unseren Bewerbungsverfahren klären wir die gewünschten Rahmenbedingungen der Kandidaten immer als erstes. Liegt eine Basis mit den Vorstellungen unseres Mandanten vor oder sind wir der Meinung, dass der Kandidat für mehr als die ausgeschriebene Position gut ist (bei gleichzeitig höheren monetären Vorstellungen), machen wir weiter und schieben das Thema dann bewusst zur Seite.

Denn der Kern unseres Bewerbungsverfahren ist herauszufinden, ob ein Kandidat zu unserem Mandanten und der/einer Aufgabe im Unternehmen passt – und umgekehrt. Ist das sichergestellt und man ist sich über die zukünftige Zusammenarbeit einig, macht unser Mandant dem Kandidaten ein schriftliches Angebot über die Rahmenbedingungen. Erst dann wird wieder über Geld gesprochen und ggf. verhandelt.

Zusammengefasst:
– vor dem Eintritt des Kandidaten ist sichergestellt, dass eine monetäre Basis vorhanden ist und ein Fortschreiten im Prozess lohnend ist
– spricht man erst wieder am Ende des Prozesses über Geld, also nach dem man sich über die inhaltliche Zusammenarbeit einig ist und schon vertrauen zueinander aufgebaut hat, ist die Bereitschaft bei den Rahmenbedingungen aufeinander zu zugehen deutlich größer

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Christian Bräuer

Geschäftsführer

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