Typische arbeitsrechtliche Instrumente zur Mitarbeiterbindung und -motivation in Form von Treueprämien („Retention-Boni“) werden in unserer zukünftigen Arbeitswelt zunehmen.
Vereinfacht ausgedrückt sehen „Retention-Boni“ die Zahlung einer Prämie vor, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und einem Mitarbeiter zu einem bestimmten Stichtag noch besteht. Ganz klares Ziel: Den Mitarbeiter durch die Prämie von einer Eigenkündigung abhalten.
Damit dies erreicht werden kann, muss der Zweck der Prämie in dem Arbeitsvertrag klar und transparent dargestellt werden. Und das wichtigste: Die Prämie ist keine zusätzliche Vergütung für erbrachte Leistungen, sondern hängt nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab.