Ghosting

4. Dezember 2023
4. Dezember 2023 Christian Bräuer

Ghosting

Man spricht von „Ghosting“, wenn ein zuvor interessierter Bewerber plötzlich und unerklärlich nicht erreichbar ist – weder per Telefon, E-Mail oder andere Wege der Kommunikation.

Der Kandidat hat sich also ohne Feedback und Rückmeldung aus dem Bewerbungsprozess ausgestiegen. Dieses Verhalten ist maximal frustrierend und zeitaufwändig für Unternehmen, die Zeit und Ressourcen in den Kandidaten investiert haben.

Für das unprofessionelle Verhalten des Bewerbers gibt es keine Entschuldigung. Gründe aber, warum dieser kein Interesse mehr an dem Jobangebot hat, können folgende sein:
👉 Der Bewerber hat zwischenzeitlich ein besseres Jobangebot erhalten
👉 Der Bewerber verlor grundsätzlich das Interesse oder bekam Zweifel an einem Wechsel
👉 Der Bewerber hat schlechte Erfahrungen im Bewerbungsprozess mit dem Unternehmen gemacht

Trotz des Ärgers über das Ghosting eines Kandidaten, kann immer auch das Gute daran sehen: So einen Charakter will man doch wirklich nicht in seinem Unternehmen haben, oder?

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Christian Bräuer

Geschäftsführer

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